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Erdgaspreise ab 01.12.2010

Allgemeine Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung von Letztverbrauchern in Niederdruck der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH

Die Grundversorgung von Haushaltskunden in Niederdruck nach § 36 Abs. 1 EnWG und die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern in Niederdruck nach § 38 Abs. 1 EnWG führt die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH zu den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 8. November 2006 (BGBl. I Nr. 50 vom 7.11.2006) durch. Des Weiteren gelten die „Ergänzenden Bedingungen" der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH.

Für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck gelten ab 1. Dezember 2010 folgende Allgemeine Preise. Eine Wahlmöglichkeit zwischen den nachstehenden Allgemeinen Preisen besteht nicht, maßgeblich ist allein die jährliche Verbrauchsmenge. Die Preise in Klammern sind Bruttopreise und beinhalten die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

Allgemeine Preise Grenzverbrauch in Kilowatt-
stunden pro Jahr (kWh/a)
Arbeitspreis
in CENT je
Kilowattstunde*
Grundpreis in EURO je Zähler
pro Monat*
Mindest-
durchschnitts-
gesamtpreis
in CENT je
Kilowattstunde*
Kleinverbrauchspreis 0-2.400 6,328 (7,53) 0,51 (0,61) Ohne Mindestpreis
Erdgaspreis I 2.401-12.000 4,538 (5,40) 4,09 (4,87) Ohne Mindestpreis
Erdgaspreis II 12.001-30.000 4,436 (5,28) 5,11 (6,08) Ohne Mindestpreis
Erdgaspreis III ab 30.001 4,354 (5,18) 7,16 (8,52) 4,488 (5,34)

*es können Rundungsdifferenzen entstehen

Ergibt sich im Rahmen des Erdgas-Preises III aus Grund- und Arbeitspreis ein Durchschnittspreis von weniger als 4,488 (5,34) CENT/kWh, wird das gesamte gelieferte Erdgas zu einem Durchschnittspreis von 4,488 (5,34) CENT/kWh abgerechnet. Bei einer Jahresverbrauchsmenge von mehr als 160.000 kWh ermäßigt sich der Durchschnittspreis auf 4,436 (5,28) CENT/kWh.

In den Allgemeinen Preisen ist die zugunsten der Stadt Bünde, Gemeinde Kirchlengern, Gemeinde Rödinghausen und Stadt Spenge jeweils abzuführende höchstzulässige Konzessionsabgabe enthalten. Vorbehaltlich vorrangiger Vereinbarungen mit diesen Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben abzuführen sind, gelten nach der Konzessionsabgabeverordnung vom 9. Januar 1992 in der ab 1. November 2006 geltenden Fassung folgende Höchstbeträge:

Gaslieferung auschließlich für
Kochen und Warmwasser
Sonstige Gaslieferung
Gemeinden bis 25.000
Einwohner (Kirchlengern,
Spenge, Rödinghausen)
0,51(0,61) CENT/kWh 0,22 (0,26) CENT/kWh
Gemeinde bis 100.000
Einwohner (Bünde)
0,61 (0,73) CENT/kWh 0,27 (0,32) CENT/kWh

Die Allgemeinen Preise beinhalten außerdem die Energiesteuer für Erdgas in der derzeitigen gesetzlichen Höhe von 0,55 (0,65) CENT/kWh.

Bünde, 15. Oktober 2010

Energie- und Wasserversorgung
Bünde GmbH

gez. Würzinger

Geschäftsführer