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Informationen zur EEG-Umlage
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sind in den letzten Jahren die notwendigen und politisch gewollten Investitionsanreize zum Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen worden. Damit unterstützt der Gesetzgeber die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme.
Das EEG schafft Anreize, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Finanziert wird diese Förderung über die so genannte EEG-Umlage. Alle Stromanbieter in Deutschland sind dafür verantwortlich, die EEG-Umlage beim Kunden einzufordern und an die Betreiber der Stromnetze weiterzugeben. Die Stromnetzbetreiber bezahlen mit diesem Geld den Erneuerbare-Energien-Strom.
Wichtig zu wissen:
1) Die EEG-Umlage wird weder von den Stadtwerken festgelegt, noch profitieren sie davon. Vielmehr wird die Umlage direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.
2) Dem Verbraucher entstehen durch eine zu hoch prognostizierte Umlage keine Nachteile. Die zu viel gezahlte Umlage wird verzinst und im nächsten Jahr mit der neuen EEG-Umlage verrechnet.
3) Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Oktober 2010 die EEG-Umlage für das Jahr 2011 prognostiziert. Seit dem 1. Januar 2011 ist eine einheitliche EEG-Umlage von 3,53 Cent pro kWh zu zahlen.
Die ab 1. Januar 2012 zu zahlende EEG-Umlage beträgt 3,592 Cent pro kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2011 bekannt gegeben.
4) Die Netzbetreiber zahlen dieses Geld als EEG-Förderung an die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien.
5) Die Höhe der EEG-Umlage wird aufgrund des derzeitigen und für das Folgejahr prognostizierten Zubaus an EEG-Kapazitäten sowie aufgrund des zu erwartenden Strompreises an der Börse berechnet.
Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V., EWB