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Preisblatt 2
Preisblatt 2 zu den Ergänzenden Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH zur AVBWasserV
1. Erstattung der Hausanschlusskosten (Ziffer IV der Ergänzenden Bestimmungen der EWB GmbH zur AVBWasserV)
1.1. Hausanschlusskosten:
Die Berechnung der Wasserhausanschlüsse bis einschließlich 2" wird wie folgt vorgenommen:
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Euro |
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1. |
Pauschalpreis für die Einbindung an die Ver- |
766,94 |
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2. |
Pauschalpreis für je lfdm. Hausan- |
61,36 |
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3. |
Herstellung eines Wasser- und Gas- |
51,13 |
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4. |
Dem Kunden ist als Eigenhilfe nach be- |
10,23 |
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5. |
Der bei der Herstellung der Hausan- |
25,56 |
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6. |
Hausanschlüsse über eine Nennweite |
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1.2. Inbetriebsetzung / Inbetriebsetzungskosten (§ 13 AVBWasserV):
Der Anschlussnehmer erstattet der EWB die Inbetriebsetzungskosten nach folgenden Pauschalsätzen: Inbetriebsetzungskosten 32,00 Euro.
1.3.
Für Hausanschlüsse, die vorübergehenden Zwecken (Belieferung von Baustellen, Schaustellungen usw.) dienen und deren spätere Beseitigung, werden Kunden die Kosten nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
1.4.
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
2. Kostenpflichtige:
Kostenpflichtig ist der Antragsteller.
Bünde, 14. Februar 2011
Energie- und Wasserversorgung
Bünde GmbH
gez. Würzinger
Geschäftsführer