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Preisblatt 1
Preisblatt 1 zu den Ergänzenden Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH zur AVBWasserV
1. Tarif für Haushalt und Gewerbe
Die Preise in Klammern sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % bzw. 19 %. Die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
1.1. Der Bezugspreis für das von der EWB gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus
• einem Grundpreis
• einem Arbeitspreis für die abgenommene Menge.
1.2. Der Grundpreis beträgt monatlich bei Wasserzählern mit einer Nennbelastung
| Euro | Euro | |
| 2,5 bis 5 m³ | 4,86 | (5,20) |
| über 5 bis 12 m³ | 12,02 | (12,86) |
| über 12 bis 20 m³ | 22,75 | (24,34) |
| über 20 bis 35 m³ | 47,81 | (51,16) |
| über 35 bis 50 m³ | 94,33 | (100,93) |
Für die Einrichtung von nicht öffentlichen Löschwasserentnahmestellen ist je Entnahmestelle eine Bereitstellungsgebühr von 3,07 Euro (3,28 Euro) jährlich zu zahlen. Die Bereitstellungsgebühr für den Anschluss von Berieselungsanlagen beträgt je Anlage 6,14 Euro (6,57 Euro) jährlich.
Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, kein Grundpreis erhoben.
1.3. Der Arbeitspreis berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Er beträgt für jeden gelieferten
Kubikmeter Wasser 1,56 Euro (1,67 Euro).
2. Tarif bei Benutzung von Standrohrzählern
2.1. Für die Überlassung eines Standrohres mit Zähler ist ein Sicherheitsbetrag von 250,00 Euro* zu hinterlegen.
2.2. Die Miete für die Zurverfügungstellung eines Standrohres mit Zählern beträgt bei Standrohren
a) für vorübergehende Zwecke für jeden angefangenen Monat der Überlassung 10,23 Euro (10,95 Euro)
b) zur dauernden Verwendung jährlich 76,69 Euro (82,06 Euro).
2.3. Neben dieser Miete ist für die am Zähler abgelesene Wassermenge der unter Absatz 1 festgesetzte Arbeitspreis zu zahlen.
2.4. Die EWB hat die Möglichkeit, bei sehr kurzfristiger Inanspruchnahme des Standrohres die Aufstellungskosten nach Zeitaufwand sowie einen Wasserpreis von
1,76 Euro/m³ (1,88 Euro/m³)
zu berechnen. Dabei wird keine Standrohrmiete erhoben.
2.5. Wenn sich herausstellt, dass ein Zähler nicht richtig anzeigt oder stehengeblieben ist (z. B. infolge Verschmutzung oder Beschädigung des Zählers), ist der Arbeitspreis für die von der EWB unter angemessener Berücksichtigung der Angaben des Benutzers geschätzte Menge entnommenen Wassers zu entrichten. Außerdem sind die Instandsetzungskosten zu erstatten (§ 21 der AVBWasserV gilt entsprechend).
3. Zahlungsverpflichtung
3.1. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Bezugspreises beginnt mit dem Tag, an dem der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage betriebsfertig hergestellt ist.
4. Zählerkosten
4.1. Für den Ausbau und Einbau von Wasserzählern zur Vermeidung von Frostschäden (Saisonzähler) wird eine Pauschale in Höhe von 32,00 Euro (38,08 Euro) erhoben.
4.2. Bei einer Zählerprüfung gem. AVBWasserV, sofern sie zu Lasten des Anschlussnehmers geht, wird die Prüfung nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
4.3. Hat der Kunde die Beschädigung eines Zählers zu vertreten (z. B. Frostschäden), so hat er der EWB die Kosten der Reparatur zu erstatten.
5. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung (§ 27 Absatz 2 AVBWasserV, § 33 Absatz3 AVBWasserV)
Die Kosten aus Zahlungsverzug, einer Einstellung der Versorgung sowie der Wiederaufnahme der Versorgung sind der EWB nach folgenden Pauschalsätzen zu erstatten:
Mahnkosten 3,50 Euro* je Mahnung
Nachinkasso / Direktinkasso 23,00 Euro* je Inkassogang
Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung 74,00 Euro*
6. Inkrafttreten
6.1. Diese Tarife treten ab dem 01. März 2011 in Kraft.
Bünde, 14. Februar 2011
Energie- und Wasserversorgung
Bünde GmbH
gez. Würzinger
Geschäftsführer